Langenhorner Grenzen

 

Langenhorner Grenzen 1810Die damaligen zusammenhängenden Hamburger Landgemeinden sind hier grün eingerahmt. Die Stadt Hamburg ging nur bis zu den Wallanlagen. In Richtung Norden waren es dann die Landgemeinden Rotherbaum, Eimsbüttel, Harvestehude, Eppendorf, Winterhude, Alsterdorf, Groß Borstel, Ohlsdorf, Klein Borstel, Fuhlsbüttel und Langenhorn. Wobei Alsterdorf erst 1803 zu Hamburg kam. Der damalige dänische König, Christian VII, tauschte die Ortschaft Bilsen an der heutigen B4, dafür ein.
Für Langenhorn, das schon seit 1332 zu Hamburg gehört, grenzte an der westlichen Seite den Verlauf des Tarpenbek folgend, die Herrschaft Pinneberg. Im Norden, ab 1773,  der nördliche Kantstein der Straße "Am Ochsenzoll", war es das Amt Gut Tangstedt. Im Osten ist es der Raakmoorgraben, der die Grenze wieder zur Herrschaft Pinneberg (Hummelsbüttel) bildet. Im Süden ist es eine gezogene Linie von Osten zum Tarpenbek. Dieser Verlauf wurde 1937 weiter nach Norden zum Raakmoorgraben, der hier parallel mit der Flughafenstraße verläuft, verlegt. Alle anderen Grenzen haben sich für Langenhorn bis heute nicht verändert.

 

Am 14. Oktober 1773 gab es ein Treffen zwischen Harksheider, Langenhorner und Vertretern der Stadt Hamburg und dem Gute Tangstedt. Es wurde über die ständigen Irrungen gesprochen, und folgender Grenzverlauf festgelegt.

Kartenausschnitt von 1773

Die Abschrift des Protokolls von der Verhandlung

Zu wissen sey hiemit, welchergestalt die zwischen der zum Gute Tangstedt gehörigen Harxteheyde und dem Hamburgischen Dorfe Langenhorn vorhandene Gränz Irrungen heute am untergesetzten dato, in Gegenwart und unter Vermittlung der Groszfürstlichen Herren Commissarien, des Herrn Conferenz - Raths Niemann, Rittern, und des Herrn Kammer - Raths Christensen, zwischen der Kayserlich freyen Reichs - Stadt Hamburg und dem Gute Tangstedt, Nahmens der ersteren von dem Herrn Syndico Schuback und dem Herrn Archivario Poppe, und des letztern von dem Herrn Conferenz - und Land-Rath, Kammer - Herrn von Holmer, des St. Annen und St. Stanislaus - Ordens Rittern in Vollmacht Seines Herrn Vaters, des Grosfürstlichen würklichen Geheimen - Raths, Conseil-Ministers und Kanzelleu - Praesidenten von Holmer, Rittern, als Erb - Herrn auf Tangstedt, nachstehen dermassen durch eine gütliche Vereinbarung gehoben und unwiderruflich bestimmt worden.